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Umweltverträglichkeitsprüfung zur Einleitung von Sümpfungswasser in die Jänschwalder Laßzinswiesen

Auf Grund der bergbaulichen Wasserhaltung im Tagebau Jänschwalde kam es im Bereich der Jänschwalder Laßzinswiesen nördlich von Cottbus zu fallenden Grundwasserständen, welche im Rahmen der bereits laufenden Schutzmaßnahmen gegen die bergbauliche Grundwasserabsenkung nicht mehr kompensiert werden konnten. Um die grundwasserabhängigen Landschafts-bestandteile zu erhalten und Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete zu verhindern, wurde die Einleitung von Sümpfungswasser aus dem Tagebau Jänschwalde in das Gebiet der Jänschwalder Laßzinswiesen vorgesehen. Dafür wurde eine ca. 7 km lange Rohrleitung errichtet (Wiesenzuleiter Ost). Im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für die Einleitung von Sümpfungswasser in das Grabensystem der Laßzinswiesen war unter anderem eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) durchzuführen. Ziel der UVU war die Ermittlung von Beeinträchtigungen der Schutzgüter nach § 2 UVPG. Erfasst, prognostiziert, beschrieben und bewertet wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen.

Planungsumfang

  • Erarbeitung einer Auswirkungsprognose zur Einleitung von Sümpfungswasser
  • Erarbeitung einer Tischvorlage zum Scoping-Termin nach § 5 UVPG für die Festlegung von Untersuchungsrahmen, -raum und -umfang von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen
  • Umweltverträglichkeitsvoruntersuchung

Umweltverträglichkeitsuntersuchung:

  • Methoden und Inhalte
  • Abgrenzung und Beschreibung des Untersuchungsgebietes
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Darstellung und Bewertung des Ist-Zustandes der Schutzgüter
  • Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter

Auftraggeber