Natura2000 Verträglichkeitsuntersuchungen Zurück

Wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitungen der Kläranlage Cottbus in die Spree

Für die Einleitung von geklärtem Abwasser und ungereinigtem Mischwasser, in Folge von Starkregenereignissen, aus der Kläranlage Cottbus in die Spree bedurfte es einer neuen Wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). In der Kläranlage Cottbus durchläuft das Abwasser von Haushalten, Industrie und Gewerbe mehrere Stufen einer mechanischen und biologischen Reinigung, bevor es unter Einhaltung von Grenzwerten in die Spree geleitet wird. Für den Fall von erhöhtem Abwasseraufkommen in Folge von Starkregenereignissen stehen Mischwasserbecken zur Verfügung. Diese verhindern Notabschläge in die Spree. Sind die Speicherkapazitäten ausgeschöpft, sind kurzzeitige Einleitungen von ungereinigtem Mischwasser in die Spree erforderlich. Die Einleitstelle befindet sich dabei innerhalb des FFH-Gebietes „Spree“. Im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung wurde die Verträglichkeit der Einleitungen mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen sowie den maßgeblichen Bestandteilen des FFH-Gebietes "Spree" beurteilt.

Planungsumfang

FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung zum Antrag auf eine Wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitungen der Kläranlage Cottbus in die Spree

  • Beschreibung des Vorhabens sowie möglicher vom Vorhaben ausgehender Wirkungen
  • Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes
  • Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes im Hinblick auf das Vorhaben
  • Untersuchung möglicher Auswirkungen und deren Erheblichkeit durch die Einleitungen auf die maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes „Spree“

Auftraggeber