Wasserrahmenrichtlinie
Zur Prüfung der Vereinbarkeit von Vorhaben mit den Anforderungen der WRRL kann zuständige Fachbehörde die Erstellung von Fachbeiträgen zur WRRL fordern. Der Fachbeitrag zur WRRL dient als fachliche Basis für Genehmigungsverfahren und somit als Entscheidungshilfe der Behörden.
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union ist das zentrale Regelwerk für den Schutz und die nachhaltige Nutzung unserer Gewässer. Ziel ist, für alle Oberflächengewässer und das Grundwasser einen „guten Zustand“ zu erreichen und langfristig zu erhalten. Die WRRL ist für Oberflächenwasserkörper in den §§ 27 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und für Grundwasserkörper im § 47 WHG umgesetzt.
Im Rahmen ihrer Umsetzung erbringen wir das vollständige Leistungsspektrum: von der Erhebung der Gewässerstrukturgüte bis zur Erarbeitung von Fachbeiträgen zur WRRL. Darüber hinaus bieten wir Beratung und Planung im Zusammenhang mit Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen an, beispielsweise in Form von Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) oder Vorhabens- und Sanierungsplänen (VoSa).